Sauberes Trinkwasser

Für alle Großanlagen ( mind.3 Ltr.Leitungsinhalt oder ein Boiler >300 Ltr.Inhalt ) sind wiederkehrende Trinkwasserprobennahmen gesetzlich vorgeschrieben.

Wir führen diese Trinkwasserprobe für Sie durch und erinnern daran, wenn die wiederkehrenden Trinkwasseruntersuchungen wieder anstehen.

Eine Begutachtung des gesamten Systems ist damit zwingend erforderlich und eingeschlossen. Hinweise werden mit Ihnen direkt besprochen und abgestellt.

Der Kunde stellt nur die erforderlichen Probenahmenstellen, die vorher besprochen wurden, durch seinen Fachhandwerker sicher.

Diese Kosten sind voll umlagefähig, da sie dem „Stand der Technik “entsprechen und von Ihnen erwartet werden.

Ein aussagefähiges Zertifikat zum Dokumentation und zum Aushang kann Ihren Mietern / Nutzern erstellt werden.